RL (EU) 2025/50 Artikel 16
Kapitel III: Verfahren der Quellensteuerentlastung
Abschnitt 3: Entlastungssysteme
Artikel 16 Verzugszinsen
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 wenden die Mitgliedstaaten Zinsen zu einem Satz an, der den Zinsen oder gleichwertigen Gebühren entspricht, die der Mitgliedstaat auf verspätete Zahlungen von Quellensteuererstattungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Dividenden oder Zinsen anwendet, sofern nationale Vorschriften dies vorsehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-83645