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Umsatzsteuer | Aktualisierung des Kommunikationshandbuchs CESOP (BZSt)
Das BZSt hat das Kommunikationshandbuch CESOP aktualisiert und auf seiner Webseite veröffentlicht.
Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2024 haben Zahlungsdienstleister bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzuzeichnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) quartalsweise zu übermitteln. Die nationale Rechtsgrundlage (§ 22g UStG - Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister) wurde innerhalb des Jahressteuergesetz 2022 im Bereich der Umsatzsteuer umgesetzt.
Die Pflicht zur Aufzeichnung und Übermittlung von grenzüberschreitenden Zahlungen der Zahlungsdienstleister ist auf ein Legislativpaket zurückzuführen, welches vom europäischen Rat am angenommen worden ist. Die Zahlungsdienstleister werden aufgefordert Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den ...