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Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung (BFH)
Bei digitaler Werbung steht regelmäßig nicht die Benutzung der digitalen Fläche, sondern eine mit der digitalen Fläche vom Anbieter zu erbringende Werbeleistung im Vordergrund. Übernimmt der Anbieter von analogen Werbeträgern neben der Pflicht zur Anbringung der Werbemittel gewichtige auf den Werbeerfolg bezogene Pflichten, kann dies zur Einordnung des Vertrags als Werkvertrag führen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Aufwendungen einer Spezialagentur für die Nutzung von Werbeträgern im Außenbereich („Out of Home“, z.B. Großflächen, klassische Plakatwände, digitale Werbeflächen, usw.) für Zwecke des Gewerbesteuermessbetrags betreffend die ...