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Online-Nachricht - Donnerstag, 23.01.2025

Lohnsteuer | Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer (BMF)

Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem ) bekannt gemacht ().

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. I Nr. 449).

Hinweise:

Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens (Stand: , auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich keine Änderungen ergeben. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand:

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