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Lohnsteuer | Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer (BMF)
Das BMF hat den geänderten
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn
einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von
Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem
) bekannt
gemacht ().
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. I Nr. 449).
Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens (Stand: , auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich keine Änderungen ergeben. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand: