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BFH Urteil v. - X B 133/97

Gesetze: EStG § 3EStG § 15EStG AO § 37EStG AO § 38EStG AO § 155EStG AO § 184EStG GewStG § 2EStG GewStG § 3EStG GewStG § 5EStG GewStG § 14EStG FGO § 69

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß für die Zurechnung gewerbesteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen streng auseinanderzuhalten sind. Daher kann sich auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG nur die das Altenheim und Pflegeheim betreibende GmbH, nicht aber das Besitzunternehmen berufen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 743
KAAAA-97420

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