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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 14/21

Leitsatz

1. Es liegt keine bösgläubige Markenanmeldung vor, auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer neuen Fallgruppe der „funktionswidrigen Anmeldung“.

2. Zum Verhältnis der bösgläubigen Markenanmeldung und dem Sonderschutz bekannter Marken.

Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundespatentgerichts:Rechtsbeschwerde eingelegt: I ZB 6/25 -

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2025:150125B29Wpat14.21.0

Fundstelle(n):
EAAAJ-83586

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