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Latente Steuern bei Erstkonsolidierung einer Personenhandelsgesellschaft
I. Sachverhalt
Die konzernrechnungslegungspflichtige A-GmbH hat mit Wirkung zum insgesamt 90 % der Kommanditanteile an der B-GmbH & Co. KG erworben. Das steuerliche Kapitalkonto des ehemaligen Kommanditisten betrug 100 T€. In den Grundstücken und Gebäuden der B-GmbH & Co. KG sind stille Reserven von 1.000 T€ enthalten, die in der Bilanz der B-GmbH & Co. KG aufgrund des Anschaffungskostenprinzips nicht ausgewiesen werden. Der Kaufpreis für den 90 %igen Anteil beträgt 990 T€ (90 % vom Kapitalkonto = 90 T€ zzgl. 90 % der stillen Reserven = 900 T€). Im Rahmen der Erstkapitalkonsolidierung ermittelt die A-GmbH passive latente Steuern auf die anteiligen stillen Reserven in Höhe von 900 T€.
II. Fragestellung
Ist der Ausweis der passiven latenten Steuern aus der Erstkapitalkonsolidierung in der Konzernbilanz korrekt?
III. Lösungshinweise
1. Latente Steuern aus der Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Erstkapitalkonsolidierung erfolgt eine Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden (§ 301 Abs. 2 Satz 1 HGB), bevor sodann die Aufrechnung nach § 301 Abs. 1 HGB erfolgt. Dies bedeutet, dass stille Reserven (und Lasten) aufgedeckt werden. Die Zeitwerte stellen hierbei die Anschaffungs...