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Online-Nachricht - Mittwoch, 22.01.2025

Geldwäschebekämpfung | Verordnung zur Änderung der GwGMeldV-Immobilien (BMF)

Das BMF hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Änderungsverordnung zu der GwGMeldV-Immobilien (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien) erlassen, welche am in Kraft tritt.

Hintergrund: Die im Jahr 2020 auf Grundlage der Ermächtigung in § 43 Absatz 6 des GwG erlassene GwGMeldV-Immobilien regelt und konkretisiert Meldepflichten bestimmter Berufsgruppen, insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, im Zusammenhang mit erhöhten Geldwäscherisiken im Immobiliensektor. In den in der Verordnung konkretisierten Fallgruppen haben geldwäscherechtlich Verpflichtete der genannten Berufsgruppen Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben.

Zu der Änderungsverordnung führt das BMF weiter aus:

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