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BMF - IV D 4 - S 3225/00006/006/003 BStBl 2025 I S. 290

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025

Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.


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Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten [1] 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG
Gebäudearten [2] 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
183,3
186,7

BMF v. - IV D 4 - S 3225/00006/006/003

Fundstelle(n):
BStBl 2025 I Seite 290
SAAAJ-83525

1Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

2Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.