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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 1571/23

Gesetze: SGB IX § 14; SGB X § 104

Leitsatz

Leitsatz:

Zum Erstattungsanspruch des erstangegangenen Rehabilitationsträgers gegen den materiell zuständigen Träger nach Verurteilung des erstangegangenen Trägers zur Leistungserbringung. Der Erstattungsanspruch des erstangegangenen Rehabilitationsträgers gegen den materiell zuständigen Rehabilitationsträger setzt zwar die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung voraus. Nicht erforderlich hierfür ist aber ein abgeschlossenes Gesamtplanverfahren.

Fundstelle(n):
IAAAJ-83443

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