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BFH Urteil v. - IV R 54/96

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG 12 Nr. 1

Leitsatz

1. Auch wenn bei einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen nicht jede Abweichung vom Üblichen die steuerliche Anerkennung des Vertrags ausschließt, kann einem vom Üblichen abweichenden Vertragsbestandteil die Anerkennung versagt werden, soweit er eine abgrenzbare Regelung betrifft und nicht für das gesamte Vertragswerk prägend ist.

2. Eine Nießbrauchsentgeltvorauszahlung ist nicht in einer zwischen Fremden üblichen Weise vereinbart worden, wenn es an einer ausdrücklichen Abrede über die Verrechnung der Vorauszahlung fehlt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 164
CAAAA-97401

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