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Berufsrecht | Keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV (FG)
Es bestehen keine Zweifel an der Wirksamkeit der Steuerberaterplattform- und postfachverordnung (StBPPV). § 157e StBerG ist wirksame Ermächtigungsgrundlage für die StBPPV (; Revision zugelassen).
Hintergrund: Die StBPPV, die Grundlage für die Erstregistrierung zum beSt, für dessen Ausgestaltung und damit für die Nutzungspflicht nach § 52d Satz 2 FGO ist, wurde am erlassen und am verkündet (BGBl. I 2022, 2105). Nach § 24 StBPPV trat sie am in Kraft. Die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer das BMF mit Zustimmung des Bundesrats zum Erlass der Verordnung ermächtigt wird, findet sich in § 86f StBerG. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungs...