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Erbschaftsteuer | Im Bau befindliche Gebäude stellen trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen dar (FG)
Grundstücke mit zum Stichtag im Bau
befindlichen Gebäuden stellen trotz beabsichtigter Vermietung kein
Verwaltungsvermögen im Sinne von
§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar
( und 3 K
908/23 F, Revision zugelassen).
Hintergrund: Die Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens sind in § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 5 ErbStG abschließend aufgezählt. Maßgebend für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verwaltungsvermögen sind die Verhältnisse am Stichtag der Entstehung der Steuer (, BFH/NV 2024, 995; und zu der Vorgängervorschrift , BFHE 272, 486, BStBl II 2022, 72, Rn. 19). Zu dem von der Begünstigung des Betriebsvermögens ausgeschlossenen Verwaltungsvermögen gehören unter anderem gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke und G...