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Thüringer FG Urteil v. - 4 K 51/21

Gesetze: KStG § 27 Abs. 1 S. 3, KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, KStG § 27 Abs. 3 S. 2, KStG § 27 Abs. 5, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10b S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10b S. 5

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eines Betriebs gewerblicher Art durch Verlustübernahme: Wirksamkeit einer Bescheinigung im Sinne des § 27 Abs. 3 KStG trotz fehlender Angaben zum Ausstellungsdatum, zur automatischen Erstellung sowie zum Zahlungstag

Leitsatz

Eine über DATEV erstellte Bescheinigung im Sinne des § 27 Abs. 3 KStG, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung eines Betriebs gewerblicher Art (hier: Verlusts des BgA aus Verpachtung einer Liegenschaft) aus dem steuerlichen Einlagekonto finanziert worden ist, kann auch dann wirksam sein, wenn die Bescheinigung weder ein Ausstellungsdatum noch einen Hinweis auf die automatische Erstellung der Bescheinigung noch Angaben zum Zahlungstag enthält. In der Steuerbescheinigung muss in Fällen einer verdeckten Gewinnausschüttung die Übernahme von Verlusten am Jahresende nicht mit dem ausdrücklichen Datum „31.12.” bescheinigt werden, wenn der vGA kein Gesellschafterbeschluss zugrunde lag und überhaupt kein tatsächlicher Zahlungsvorgang stattgefunden hat, dem rein tatsächlich ein konkreter Zahlungstag zugeordnet werden könnte.

Fundstelle(n):
CAAAJ-83364

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