Berücksichtigung einer Entschädigungszahlung im Rahmen der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
Leitsatz
1. Die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung umfasst jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für die Veräußerung des
Grundstücks in dem Zustand gewährt, in dem es zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht ist. Keine Gegenleistungen sind solche
Leistungen des Erwerbers, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, also für eine andere
Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen.
2. Eine für die Zustimmung zur Löschung eines dinglichen Wohnrechts und einer zu dessen Sicherung eingetragenen Vormerkung
im Grundbuch für das erworbene Grundstück an den Berechtigten gezahlte Entschädigung ist Bestandteil der grunderwerbsteuerrechtlichen
Bemessungsgrundlage.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HAAAJ-83358
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