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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 516/21

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Berücksichtigung einer Entschädigungszahlung im Rahmen der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage

Leitsatz

1. Die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung umfasst jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks in dem Zustand gewährt, in dem es zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht ist. Keine Gegenleistungen sind solche Leistungen des Erwerbers, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, also für eine andere Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen.

2. Eine für die Zustimmung zur Löschung eines dinglichen Wohnrechts und einer zu dessen Sicherung eingetragenen Vormerkung im Grundbuch für das erworbene Grundstück an den Berechtigten gezahlte Entschädigung ist Bestandteil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAJ-83358

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