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BFH Urteil v. - X R 92/95

Gesetze: EStG § 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Sogenannte Eigenprovisionen, die der Inhaber einer Versicherungsagentur für den Abschluß von Versicherungsverträgen erhält, die ihn selbst (oder seine Ehefrau) betreffen, sind Betriebseinnahmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1476
RAAAA-97393

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