1. Ist die Gegenleistung für die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils niedriger als tatsächlich vereinbart beurkundet worden, heilt die formgerechte Abtretung die formlose Vereinbarung über den richtigen Kaufpreis (vgl. , GmbHR 1989, 194).
2. Die Rechtsgrundsätze über den Fremdvergleich bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen haben vor allem die Funktion, bei Vermögensverschiebungen zwischen diesen Personen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und 2 EStG sachgerecht einzugrenzen. Es ist hingegen nicht Aufgabe des Fremdvergleichs, Steuerpflichtige vor den Folgen zwar formunwirksam abgeschlossener, aber von Rechts wegen geheilter und wie vereinbart durchgeführter (Veräußerungs-)Verträge zu bewahren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1998 S. 1212 YAAAA-97382
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