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JStG 2024 | DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt nach Ansicht des DStV jedoch Fragen offen. Der DStV hat das BMF daher zur Klarstellung aufgefordert.
Hintergrund: Mit dem JStG 2024 hat der Gesetzgeber den Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz nach § 5b EStG erweitert. Die Änderung wurde auf Wunsch der Länder umgesetzt. Bereits in seiner Stellungnahme S 14/24 v. kritisierte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) die Erweiterung nachdrücklich.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, sieht der neugefasste § 5b Abs. 1 EStG die verpflichtende Übermittlung der "unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden" vor. ...