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Track 07-10 | Dienstwagen: Keine Minderung des Nutzungswerts durch selbst getragene Parkkosten auf Privatfahrten
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1-%-Regelung erfasst wären. Wir nehmen die Entscheidung zum Anlass, einige interessante Aspekte bei Zuzahlungen des Arbeitgebers in Erinnerung zu rufen.
Wir beginnen aber mit einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Lohnsteuer. Wir nehmen diese zum Anlass, einige interessante Aspekte bei der Besteuerung der Privatnutzung eines Dienstwagens in Erinnerung zu rufen. Konkret: was die Zuzahlungen eines Arbeitnehmers angeht.
Bei der Überlassung eines Dienstwagens wird ja häufig vereinbart, dass der Arbeitnehmer bestimmte laufende Betriebskosten selber tragen muss. Solche selbst getragenen Aufwendungen können auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden und vermindern so den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Das Bundesfinanzministerium hat die entsprechende Sichtweise des Bundesfinanzhofs schon vor ...