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Verwaltungsrecht | Polizeikosten bei Hochrisikospielen (BVerfG)
Die Erhebung einer Gebühr für den
polizeilichen Mehraufwand bei "Hochrisikospielen" der Fußball-Bundesliga in der
Freien Hansestadt Bremen ist mit dem
Grundgesetz vereinbar
().
Hintergrund: Gemäß § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG wird bei Veranstaltern für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen eine Gebühr erhoben, welche nach dem Mehraufwand zu berechnen ist, der aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte entsteht.
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Im Hinblick auf das am angesetzte Spiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im Bremer Weserstadion unterrichtete die Polizei Bremen die ...