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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 BA 2582/22

Gesetze: SGB IV § 28p; SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 2; SGB IV § 8 Abs. 2 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Auf den Eintritt der Versicherungspflicht von Saisonarbeitskräften, die nach ihren eigenen Angaben im Herkunftsland "Hausmann" sind, ihre Tätigkeit in der BRD aber berufsmäßig ausüben, ist § 8 Abs. 2 Satz 3 SGB IV nicht analog anzuwenden.

Fundstelle(n):
YAAAJ-83001

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