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Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
(1) Die Anordnung einer Auftragsprüfung bei einem Steuerberater kann grds. mit der Vermeidung von typischerweise zu erwartenden Spannungen begründet werden (Anschluss an die Rechtsprechung des BFH). (2) Macht der Steuerberater im Einspruchsverfahren Umstände geltend, die auf eine ZweckS. 79verfehlung im konkreten Einzelfall hindeuten, etwa weil er seine berufliche Tätigkeit schwerpunktmäßig im Bezirk des beauftragten FA entfalte, muss das FA dem nachgehen und in der Einspruchsentscheidung eine individuelle Ermessensentscheidung treffen; das FA muss derartige Umstände des Einzelfalls aber nicht von Amts wegen aufklären und berücksichtigen. (3) Umstände, die der Kläger erstmals im Klageverfahren geltend macht, können bei der rechtlichen Überprüfung einer Ermessensentscheidung ...