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BFH Urteil v. - VII B 107/96

Gesetze: FGO § 142

Leitsatz

Ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe muß hinreichend bestimmt sein. Die Bitte um Verständnis dafür, daß man sich keinen Steuerberater habe leisten können, ist kein solcher Antrag.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 59
BFH/NV 1997 S. 59 Nr. -1
VAAAA-97357

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