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BFH 21.10.2024 VIII B 99/23, StuB 2/2025 S. 77

Zweitwohnungsteuer | Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

(1) § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) verletzt Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch, dass die Vorschrift keine Ausnahme von der Steuerpflicht für eine aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung vorsieht, die ein lediger Stpfl. innehat, der die wesentlichen familiären Beziehungen am Ort der Hauptwohnung unterhält. (2) Die Belastung mit Zweitwohnungsteuer hat keine objektiv berufsregelnde Tendenz und greift nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein (Bezug: § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG).

Praxishinweise

Der Kläger unterhielt in den Streitjahren 2022 bis 2024 aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg. Er war nicht verheiratet, lebte nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und auch nicht in einer nichtehelichen bzw. nicht eingetragenen ...