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Familienrecht | Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2025 angepasst (OLG)
Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben die am veröffentlichten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 wegen der Erhöhung des Kindergeldes mit einem geänderten Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ versehen. Diese Tabelle beziffert die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge.
Hintergrund: Den Zahlbeträgen, die in der "Tabelle Zahlbeträge" im Anhang II der am veröffentlichten Leitlinien NRW aufgeführt waren, lag ein Kindergeld von 250 € zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 € erhöht worden.
Demgemäß ist die „Zahlbetragstabelle“ neu gefasst worden. ...