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Online-Nachricht - Mittwoch, 08.01.2025

Schenkungsteuer | Steuerfreie Wertverschiebungen bis zur Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG (FG)

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von , EFG 2023, 1466). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm verwirklicht worden sind (; Revision anhängig, BFH-Az. II R 32/24).

Sachverhalt: Zwischen den Beteiligten war streitig, ob eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer KGaA einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.

Der 3. Senat hat - im Anschluss an seine Entscheidung v. - 3 K 188/21 (ausführlich hierzu Farwick, ) - erneut entschieden, dass nach seiner Ansicht ...