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BFH Urteil v. - IV R 11/95

Gesetze: EStG § 18EStG § 15GewStG § 2UStG § 4 Nr. 14

Leitsatz

Eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn der Praxisinhaber, um die Behandlungsbefugnis für eine weitere Betriebstätte zu erhalten, für diese Betriebstätte einen verantwortlichen Leiter einsetzt, mit dessen Person die Behandlungsberechtigung für die Betriebstätte steht und fällt..

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 464
BFH/NV 1996 S. 464 Nr. 6
MAAAA-97321

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