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Maschinenlesbarkeit des Nachhaltigkeitsberichts
Anforderungen und Praxishinweise für das Tagging der ESRS-Berichte
Im Rahmen der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) steigen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich an. Dazu trägt auch die Pflicht bei, ein einheitliches elektronisches Berichtsformat anzuwenden und den Bericht somit in menschen- und maschinenlesbarer Form zu veröffentlichen. Dabei wird der Bericht mit einer XBRL-Taxonomie ausgezeichnet, was auch als „Tagging“ bezeichnet wird, und im XHTML-Format veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag betrachtet sowohl die gesetzlichen als auch die technischen Anforderungen und Hintergründe des Taggings und gibt praktische Umsetzungshinweise.
Im Rahmen der CSRD müssen Nachhaltigkeitsberichte (ab 2026) sowohl menschen- als auch maschinenlesbar veröffentlicht werden.
Der Nachhaltigkeitsbericht ist mit der von der EFRAG entworfenen und noch final zu verabschiedenden ESRS-Taxonomie im XBRL-Format auszuzeichnen.
Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD sieht in Deutschland bisher die sogenannte Aufstellungslösung vor, sodass der Nachhaltigkeitsbericht bereits bei seiner Aufstellung, nicht erst bei Offenlegung, getaggt werden muss.
Unternehmen sollten ein Probetagging durchführen und...