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BFH Urteil v. - VI R 3/95

Leitsatz

Ein durch drei Wände begrenzter und zum Hausflur offener Raum kann mangels räumlicher Trennung vom Wohnbereich steuerlich nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 880
BFH/NV 1995 S. 880 Nr. 10
YAAAA-97304

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