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BFH Urteil v. - VII R 41/94

Gesetze: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2AO 1977 § 218 Abs. 2

Leitsatz

Werden infolge einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Veranlagung in geringerer Höhe erfaßt, als sie tatsächlich erzielt worden sind, so ist die ein behaltene Lohnsteuer nur insoweit auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen, als sie mit den bei der Veranlagung angesetzten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Höhe nach korrespondiert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 779
BFH/NV 1995 S. 779 Nr. 9
RAAAA-97299

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