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Familienrecht | Düsseldorfer Tabelle 2025 angepasst (OLG)
Das OLG Düsseldorf hat die Ende
November 2024 veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 wegen der
inzwischen in Kraft getretenen Erhöhung des Kindergeldes angepasst. Die
Änderung betrifft die im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge" aufgeführten
Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt
beziffern.
Hintergrund: Den Zahlbeträgen, die in der am veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt sind, liegt ein Kindergeld von 250 € zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 € erhöht worden.
Demgemäß ist die "Zahlbetragstabelle" neu gefasst und das Berechnungsbeispiel zu Anmerkung C. (Mangelfälle) angepasst worden. Alle übrigen Fest...