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Umsatzsteuer | Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers
(1) Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionsrechtskonform (Anschluss an , NWB NAAAJ-36220, BFHE 279 S. 320). (2) Entgeltliche Leistungen, die eine Organgesellschaft an den Organträger erbringt, sind entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung nichtsteuerbar. (3) Erbringt eine Organgesellschaft Leistungen gegen Entgelt an den Organträger, lässt die Nichtsteuerbarkeit das Entgelt nicht entfallen, so dass es mangels Unentgeltlichkeit nicht zu einer Entnahmebesteuerung gem. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG beim Organträger kommt (insoweit Aufgabe des , NWB TAAAD-31019, BStBl 2010 II S. 863; Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2, Art. 6 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).
(1) Im Urteilsfall hat der B...