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STFAN Nr. 1 vom

Beginn der AfA

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Für die Berechnung der AfA wird i. d. R. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts nach der amtlichen AfA-Tabelle zugrunde gelegt.

Wird ein Wirtschaftsgut im Laufe des Jahres angeschafft, wird der Anschaffungsmonat als voller Monat in die AfA-Berechnung einbezogen. Die AfA beginnt, sobald ein Wirtschaftsgut angeschafft ist (d. h. Zeitpunkt der Lieferung). Hat sich der Verkäufer neben der Lieferung auch zur Montage des gelieferten Gegenstands verpflichtet, beginnt die AfA erst mit der Beendigung der Montage. Wird die Montage durch den Steuerpflichtigen oder in dessen Auftrag durch einen Dritten durchgeführt, ist das Wirtschaftsgut bereits bei Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den Käufer geliefert.

In diesem Buchführungsfall erwirbt der Unternehmer Ende Februar eine Maschine mit zehnjähriger Nutzungsdauer, die linear abzuschreiben ist.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten