Oberste Finanzbehörden der Länder - S 3812-b BStBl 2024 I S. 1432

Zuordnung von Dritten zur Nutzung überlassenen Grundstücken oder Grundstücksteilen zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Absatz 4 Nummer 1 ErbStG;

Anwendung des -

Bezug: BStBl 2024 II S. 829

1Nach § 13b Absatz 4 Nummer 1 Satz 1 ErbStG gehören Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten zum Verwaltungsvermögen.

2In dem Sachverhalt, der dem , BStBl 2024 II S. 829, zugrunde liegt, gehörte zum Nachlassvermögen ein verpachteter Parkhausbetrieb.

3Der BFH hat in dem Urteil entschieden, dass es sich bei dem Parkhaus um Verwaltungsvermögen handelt. Die Rückausnahme für eine Betriebsverpachtung im Ganzen sei nicht anzuwenden, da das Grundstück dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen wäre, wenn der Erblasser den Betrieb selbst betrieben hätte (§ 13b Absatz 4 Nummer 1 Satz 2 Buchst. b Satz 2 ErbStG). Unter den Begriff der Nutzungsüberlassung fallen dabei auch die kurzfristige und langfristige Überlassung von Parkplätzen an Parkende, unabhängig davon, ob diese im Rahmen einer Miete oder Verwahrung erfolgt.

4Der BFH hat zudem in Rz. 37 bis 42 des Urteils ausgeführt, dass er die in R E 13b.13 Satz 3 ErbStR dargestellte Verwaltungsauffassung nicht teilt.

5Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird entgegen der Rechtsauffassung des BFH an R E 13b.13 Satz 3 ErbStR festgehalten.

6Im Übrigen ist das Urteil des BFH anzuwenden. Es ist auch auf Fälle anzuwenden, in denen der Betrieb des Parkhauses nicht verpachtet ist.

Inhaltlich gleichlautend
Oberste Finanzbehörden der Länder v. - S 3812-b
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg - FM3 - S 3812-b - 3/6
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat - 34 - S 3812b - 3/16
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin - III D 12 - S 3812 b - 2/2024 - 1
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg - 12 - 36 - S 3812b/2024 - 001/001
Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen - S 3812-b - 449/2014 - 140535/2024
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Hessisches Ministerium der Finanzen - S 3812b A - 012 - II 6/5
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Niedersächsisches Finanzministerium - S 3812b - 7 - 351
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen - S 3812b - 3-2024 - 18856 - V A 6
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz - S 3812-b#2023/0003 - 0401 448
Saarland Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - S 3812-b - 3#015
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen - 35 - S 3812B/15/5 - 2024/67780
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - 43 - S 3812 b - 62
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 35 - S 3812 b - 017
Thüringer Finanzministerium - 1040 - 22 - S 3812b/17

Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1432
RAAAJ-82160