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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 1663/21

Gesetze: UZK Art. 79 Abs. 1 Buchst. a, UZK Art. 139 Abs. 1, UZK Art. 158 Abs. 1, UZK Art. 250, UZK-DelVO Art. 212 Abs. 3, UZK-DelVO Art. 215 Abs. 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, UStG § 21 Abs. 2

Einfuhrabgaben

Ausleihen eines in der Schweiz zugelassenen Transporters zur Verwendung im Zollgebiet der Union

Leitsatz

Einfuhrabgaben sind entstanden, wenn der in Deutschland ansässige Kläger zur Überzeugung des Senats – wie im Rahmen der Zollkontrolle bekundet – einen geliehenen Transporter beim Eigentümer in der Schweiz abgeholt und selbst in das Zollgebiet der Union verbracht hat, ohne das Fahrzeug bei der zuständigen Zollbehörde zu gestellen und für dieses eine Zollanmeldung abzugeben.

Fundstelle(n):
CAAAJ-82152

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