Unternehmensgewinne einer in Deutschland ansässigen Person aus einer in den Niederlanden gelegenen Betriebsstätte
Anwendung der Freistellungsmethode
Leitsatz
1. Das Besteuerungsrecht für Gewinne eines von einer in Deutschland ansässigen Person betriebenen Unternehmens, das seine
Geschäftstätigkeit durch eine in den Niederlanden gelegene Betriebsstätte ausübt, steht sowohl Deutschland als Ansässigkeitsstaat
als auch den Niederlanden als Betriebsstättenstaat zu.
2. Unternehmensgewinne im Sinne des Art. 7 DBA-NL gehören nicht zu den in Art. 22 Abs. 1 Buchst. b DBA-NL genannten Einkünften,
für die die Anwendung der Freistellungsmethode ausgeschlossen ist.
3. Der Frage, ob die Verweisung in Art. 22 Abs. 1 Buchst. c DBA-NL auch die einschränkenden Ausnahmen zu den in § 8 Abs. 1
AStG genannten Tätigkeiten umfasst, kommt grundsätzliche Bedeutung zu.
Fundstelle(n): SAAAJ-82151
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