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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 185/23

Gesetze: UmwStG § 22 Abs. 2

Umwandlungssteuerrecht: Veräußerungsbegriff in § 22 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 UmwStG – Zur Versteuerung eines sog. Einbringungsgewinns II

Leitsatz

Eine vorangegangene Veräußerung im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 UmwStG liegt nur vor, wenn die stillen Reserven der vorher erhaltenen Anteile im Rahmen des Veräußerungsvorgangs aufgedeckt werden.

Fundstelle(n):
EAAAJ-82134

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