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BFH Urteil v. - X R 38/92

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1EStG § 15 Abs. 2

Leitsatz

Ein Kursmakler bzw. Kursmakler-Stellvertreter ist auch insoweit gewerblich tätig, als er - getrennt von seinem börsenbezogenen Gewerbe - Wertpapiergeschäfte mit spekulativem Einschlag von großem Volumen und unter der Inanspruchnahme von Kredit tätigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 850
BFH/NV 1994 S. 850 Nr. 12
HAAAA-97272

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