Ausland; Besteuerungsrecht; Leibrente; Pensionskasse; Progressionsvorbehalt; Versorgungsbezüge
Rechtsfrage
Stellen die Zahlungen aus einer französischen Pensionskasse (Centre de Gestion Retraites), die eine in Deutschland lebende französische Beamtin im Ruhestand bezieht einen Versorgungsbezug oder eine Leibrente dar, mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht entweder nach Art. XVII des Zusatzabkommens vom zum DBA Frankreich bei dem Staat, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip) oder nach Art. 13 Abs. 8 DBA Frankreich (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen) im Ansässigkeitsstaat, liegt?
Gesetze: DBA FRA Art 13 Abs 8, DBA FRA Art 14, EStG § 22 Nr 1 S 3, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
WAAAJ-82073