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WEG-Recht | Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei steckengebliebenem Bau (BGH)
Ein Wohnungseigentümer hat im Fall eines sog. steckengebliebenen
Baus zwar grundsätzlich einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung
des Gemeinschaftseigentums gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der
Anspruch scheidet aber aus, wenn die erstmalige Errichtung des
gemeinschaftlichen Eigentums den übrigen Wohnungseigentümern nicht zuzumuten
ist ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin ist Mitglied der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das Grundstück war mit einer Abbruchimmobilie bebaut. Diese sollte durch eine - inzwischen insolvente - Generalbauunternehmerin abgerissen und ein neues Gebäude errichtet werden. Das Bauvorhaben kam bereits während der Abrissarbeiten zum Stillstand. Die Beschlussa...