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StuB Nr. 1 vom Seite 28
Neue Bekanntgabefiktion ab 2025 beachten
Das vom Gesetzgeber verabschiedete Postrechtsmodernisierungsgesetz vom (BGBl 2024 I Nr. 236 unter Berücksichtigung der Berichtigung vom , BGBl 2024 I Nr. 331) bestimmt künftig Änderungen zum Zeitpunkt der Bekanntgabefiktion: