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Grundsteuer | Bundesmodell verfassungsgemäß (FG)
Das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in Berlin und Brandenburg und der Mehrheit der anderen Bundesländer zur Anwendung kommt, ist verfassungsgemäß ( und 3 K 3142/23; Revisionen zugelassen).
Sachverhalt: In beiden Verfahren stritten die Beteiligten über die Bewertung von in Berlin gelegenen Eigentumswohnungen.
In dem Verfahren 3 K 3170/22 wurde die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, in dem Verfahren 3 K 3142/23, einer vom Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. unterstützten Musterklage, war diese fremdvermietet. Von der Möglichkeit, mittels eines Verkehrswertgutachtens einen geringeren als den vom Finanzamt angenommene Verkehrswert nachzuweisen, wie sie der BFH in seinen B...