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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz
Der Bundestag hat am das Steuerfortentwicklungsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/14309) in 2./3. Lesung beschlossen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Abstimmung hierüber soll am stattfinden.
Der Regelungsgehalt des SteFeG wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gekürzt.
Es beinhaltet nun noch folgende Maßnahmen:
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags
für den VZ 2025: 12.096 €
ab dem VZ 2026: 12.348 €
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags
für den VZ 2025 auf 9.600 € (inkl. BEA-Freibetrag)
ab dem VZ 2026 auf 9.756 € (inkl. BEA-Freibetrag)
Anhebung des Kindergeldes
mit Wirkung zum um