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Verfahrensrecht | Auftragsprüfung bei einem Steuerberater (BFH)
Die Anordnung einer Auftragsprüfung bei einem Steuerberater kann grundsätzlich mit der Vermeidung von typischerweise zu erwartenden Spannungen begründet werden (Anschluss an die Rechtsprechung des BFH: ; veröffentlicht am )
Hintergrund: Außenprüfungen werden von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt (§ 195 Satz 1 AO). Sie können andere Finanzbehörden mit der Außenprüfung beauftragen (§ 195 Satz 2 AO).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die vom beklagten Finanzamt erlassene Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung, die dieses im Auftrag des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts J erlassen hat, rechtmäßig ist: Der Kläger ist Steuerberater und erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Am leitete das Finanzamt...