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Ausweis von Währungserfolgen aus Vorräten, Finanzanlagen usw.
I. Sachverhalt
Die U GmbH ist an zahlreichen Stellen in Fremdwährungsrisiken und -chancen involviert, u. a. durch
Verkäufe von Erzeugnissen in Fremdwährungsgebiete,
Beschaffung von Materialien aus solchen Gebieten,
Beteiligungen an ausländischen Vertriebsgesellschaften.
Bei teils sehr volatilen Devisenkursen ergeben sich hieraus signifikante Effekte auf die GuV, z. B.
Abschreibungen bei Erzeugnissen insoweit, als sich dadurch der in Euro umgerechnete erwartete Veräußerungspreis und damit auch der aus diesem retrograd abgeleitete beizulegende Wert mindert,
Abschreibungen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, wenn sich wegen eines Kursrückgangs der ausländischen Währung die Wiederbeschaffungskosten in Euro reduzieren und diese Reduktion nicht durch Preissteigerungen in der Ursprungswährung kompensiert wird,
Abschreibungen auf Beteiligungen insoweit, als ein umrechnungsbedingter Verlust nicht durch sonstige Wertsteigerungen des Investments kompensiert wird.
In allen Fällen ist die Währungsentwicklung immer nur einer von mehreren Bewertungsparametern. Die Änderung anderer Bewertungsparameter, nämlich der Preise bzw. Werte in Ursprungswährung, kann den währungsbedingten Effekt dabei je nach Betrag und Vorzeichen (teilweise) kompensieren oder umgekehrt verstärken.
U stellt die GuV im Gesamtkostenverfahren auf. In Anbetracht vorgenannter Wechselwirkungen möchte U Effekte aus der Währungsumrechnung nicht im sonstigen betrieblichen Aufwand (oder Ertrag) ausweisen, sondern in die primäre Aufwands- oder Ertragsart einbeziehen, also z. B. bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Materialaufwand.
II. Fragestellung
Darf U die Währungseffekte bei der primären Aufwands-/Ertragsart erfassen?