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BFH Urteil v. - IV R 96/91

Gesetze: EStG 1980 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 Satz 1 und 2UStG § 1 Nr.2c

Leitsatz

In dem zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung auszufüllenden amtlichen Vordruck ist der bewirtende Unternehmer als Teilnehmer der Bewirtung zu bezeichnen. Diesen Anforderungen genügt die bloße Unterzeichnung des amtlichen Vordrucks durch den Bewirtenden nicht. Eine Nachholung der unterbliebenen Angabe des Bewirtenden außerhalb des für die Belegerstellung geltenden engen zeitlichen Rahmens ist unbeachtlich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 408
BFH/NV 1993 S. 408 Nr. 7
YAAAA-97249

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