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Lohnsteuer | Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) (BMF)
Das BMF hat ein neues Schreiben zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) veröffentlicht ().
Das Schreiben ersetzt mit Wirkung ab dem die (BStBl I Seite 1137) und v. (BStBl I Seite 1087).
Es ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)