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Umsatzsteuer | Direktanspruch bei verjährtem Rückforderungsanspruch und nach Löschung des Leistenden wegen Vermögenslosigkeit (FG)
Der Empfänger von Lieferungen hat
gegen den Fiskus einen Anspruch auf Erstattung (Direktanspruch) der zu Unrecht
in Rechnung gestellten und abgeführten Umsatzsteuer, wenn die liefernde GmbH
zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden ist. Ein solcher
Direktanspruch besteht auch dann, wenn der Anspruch des Leistungsempfängers
gegen den Leistenden aufgrund einer zivilrechtlichen Verjährung dieses
Anspruchs nicht mehr durchgesetzt werden könnte. Der Fiskus kann sich nicht
(akzessorisch) auf die Einrede der Verjährung berufen (; Revision anhängig,
BFH-Az. XI R 27/24).
Hintergrund: Nach dem aus dem Unionsrecht hergeleiteten „Reetsma-Anspruch“ kann ein Leistungsempfänger die zu Unrecht vom Leistenden in Rec...BStBl I 2022, 652