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LSG Mecklenburg-Vorpommern 26.06.2024 L 2 AL 9/19, NWB 51/2024 S. 3573

Arbeitsförderung | Sperrzeitbewehrte Arbeitsaufgabe durch verdeckte Auflösungsvereinbarung

Ein durch einen Arbeitslosen (hier: gekündigter einziger Fahrer einer Transport-UG) selbst verursachtes Lösen des Beschäftigungsverhältnisses (hier: Kündigung wegen Fahrerlaubnisentzug) (vgl. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III) kann vorliegen, wenn hinter der Kündigung ein verdeckter Aufhebungsvertrag (vgl. § 117 Abs. 2 BGB) steckt.

Anmerkung:

Der Geschäftsführer einer Transport-UG, deren alleinige Gesellschafterin seine Ehefrau war, war zugleich einziger Fahrer im Unternehmen. Mit seiner Ehefrau als Vertreterin der UG verständigte er sich wegen eines Fahrerlaubnisentzugs auf die Beendigung der Tätigkeit als Fahrer mit anschließendem Bezug von Arbeitslosengeld zur Sicherstellung des Lebensunterhalts bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit. Das Gericht hielt die Sperrzeit dem Grund nach für gerechtfertigt, weil das A...